Betriebsschulden

Betriebsschulden
Begriff des Bewertungsgesetzes: Geldschulden und Lasten, die eine geldwerte Verpflichtung auf Sachleistungen darstellen, auch in Form von  Rückstellungen.
- B. sind bereits bei Ermittlung des Einheitswerts des gewerblichen Betriebs vom Rohvermögen abzugsfähig, wenn sie in der  Steuerbilanz ausgewiesen werden (§ 103 I BewG).
- Gegensatz: Privatschulden ( Schulden); diese dürfen erst bei der Ermittlung des  Gesamtvermögens abgezogen werden (§ 10 ErbStG).
- Zur Bewertung der B. vgl. §§ 10, 12 BewG.

Lexikon der Economics. 2013.

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